Samstag, 17. Februar 2007

beim fliegerarzt - noch eine woche !

ein termin ausgemacht, die erstuntersuchung nach den richtlinien von jar-fcl durchgeführt, und der aeroclub stellt mir einige tage später den flugschülerausweis aus - jetzt bin ich wirklich fast dabei; muss nur mehr das wetter passen - wie gesagt, in einer woche, am SA 240207, soll's soweit sein, vorausgesetzt, das wetter passt.

heute am SA 170207 hätt's gepasst das wetter, zumindest ab mittags, sagt mein fluglehrer. vorher schaut's nicht gut aus:
LOAV 171000Z VRB03KT 6000 FEW005ST SCT007CU Q1027 BKN=
der spruch von meinem fluglehrer dazu:
"lieber am boden stehen und sich wünschen, man fliegt, als fliegen und sich wünschen, man wäre am boden";
aber ab mittags, da schaut's dann gut aus:
LOAV 171100Z 14016KT 20KM FEW025CU Q1026 FEW=
- die zeichen sind mir noch nicht ganz geläufig, aber ich les mich einmal ein - auf den seiten von austrocontrol.
ich melde mich auf der seite gleich mit den daten meines flugschülerausweises an und habe damit vollen zugriff auf's wetter.

und im anschluss an meinen ersten flug am SA 240207 ist auch gleich die vorbesprechung wegen des theoriekurses der mfu-wien am flugplatz in bad vöslau - planung ist das halbe leben.


JAR/FCL zum thema "Lizenz für Privatpiloten (Flugzeug) - PPL(A)"

JAR-FCL 1.100 Mindestalter
Der Bewerber für eine PPL(A) muss mindestens 17 Jahre alt sein.

JAR-FCL 1.105 Flugmedizinische Tauglichkeit
Der Bewerber für eine PPL(A) muss im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses Klasse 1 oder 2 sein. Der Inhaber einer PPL(A) darf seine mit der Lizenz verbundenen Rechte nur ausüben, wenn er in Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 oder 2 ist.

JAR-FCL1.110 Rechte und Voraussetzungen
(a) Rechte
Der Inhaber einer PPL(A) ist berechtigt, ohne Entgelt als verantwortlicher Pilot oder Kopilot au Flugzeugen im nicht entgeltlichen Luftverkehr tätig zu sein.
(b) Voraussetzungen
(1) Der Bewerber für eine PPL(A), der die Voraussetzungen gemäß JAR-FCL 1.100, 1.105, 1.120, 1.125(a) und (b), 1.130 und 1.135 nachweist, erfüllt damit die Anforderungen für die Erteilung einer PPL(A) und hat mindestens die Klassen-/Musterberechtigung für das in den praktischen Prüfung verwendete Flugzeugmuster erworben.
(2) Für die Durchführung von Flügen bei Nacht hat der Lizenzinhaber die Bestimmungen gemäß
JAR-FCL 1.125 (c) zu erfüllen.

JAR-FCL 1.120 Flugerfahrung und Anrechnung
Der Bewerber für eine PPL(A) muss mindestens 45 Stunden als Pilot auf Flugzeugen nachweisen; davon können fünf Stunden in einem BITD (siehe Anhang 1zu JAR-FCL 1.125), einem FNPT oder Flugsimulator durchgeführt worden sein. Inhaber von Pilotenlizenzen oder gleichwertigen Rechten für Hubschrauber, Ultraleichthubschrauber, Tragschrauber, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mit starren Tragflügeln, Segelflugzeuge oder Motorsegler können zehn Prozent ihrer gesamten Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf diesen Luftfahrzeugen, jedoch nicht mehr als zehn Stunden, für eine PPL(A) anrechnen lassen.

JAR-FCL 1.125 Ausbildungslehrgang
(Siehe Anhang 1, 2 und 3 zu JAR-FCL 1.125)
(a) Allgemeines
Der Bewerber für eine PPL(A) hat in einer FTO oder einer registrierten Zivilluftfahrerschule di erforderliche Ausbildung in Übereinstimmung mit dem Lehrplan gemäß Anhang 1 zu JAR-FCL 1.125 nachzuweisen. Die Voraussetzungen für die Registrierung der Zivilluftfahrerschule sind in Anhang 2 zu JAR-FCL 1.125 und 3 zu JAR-FCL 1.125 enthalten.
(b) Flugausbildung
Der Bewerber für eine PPL(A) muss mindestens 25 Stunden mit Lehrberechtigtem und mindestens zehn Stunden im Alleinflug unter Aufsicht auf Flugzeugen mit einem von einem JAA-Mitgliedstaat erteilten oder akzeptierten Lufttüchtigkeitszeugnis nachweisen, darin müssen mindestens fünf Stunden im AlleinÜberlandflug mit mindestens einem Flug über eine Strecke von mindestens 270 km (150 NM) enthalten sein, bei dem auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen, Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind. Wurde dem Bewerber Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf anderen Luftfahrzeugen gemäß JAR-FCL 1.120 angerechnet, kann sich die geforderte Ausbildungszeit mit Lehrberechtigtem auf Flugzeugen auf eine Mindestanzahl von 20 Stunden verringern.
(c) Nachtflugqualifikation
Für die Durchführung von Flügen bei Nacht sind mindestens fünf zusätzliche Stunden auf Flugzeugen bei Nacht durchzuführen, davon drei Stunden mit Lehrberechtigtem mit mindestens einer Stunde Überlandflugnavigation sowie fünf Alleinstarts und fünf Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand. Diese Qualifikation wird in die Lizenz eingetragen. [Diese NVFR-Lizenz muss nicht mehr verlängert werden, sie gilt 'ewig'.]

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